- zumachen
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zu|ma|chen ['ts̮u:maxn̩], machte zu, zugemacht (ugs.) /Ggs. aufmachen/:1.a) <tr.; hat schließen:ich habe die ganze Nacht kein Auge zugemacht; mach bitte die Tür zu!Syn.: ↑ verschließen.b) <itr.; hat geschlossen werden (sodass kein Verkauf von Waren mehr stattfindet):an Samstagen machen viele Läden früher zu.Syn.: ↑ schließen.2. <tr.; hat (in Bezug auf ein Unternehmen o. Ä.) aufgeben:sie hat ihre Boutique zugemacht; der Laden hat schon nach kurzer Zeit wieder zugemacht.Syn.: ↑ schließen.* * *
zu||ma|chen 〈V. tr.; hat; umg.〉 schließen ● das Fenster, den Koffer, die Tür \zumachen; der Laden hat zugemacht das Geschäft ist aufgegeben worden* * *
zu|ma|chen <sw. V.; hat:die Tür, den Koffer, einen Deckel z.;ich habe die ganze Nacht kein Auge zugemacht (nicht schlafen können).wann machen die Geschäfte zu?3. (ugs.) sich einer Sache, einem Plan, Vorschlag o. Ä. gegenüber versperren, sich verschließen:als er wieder mit derselben Frage kam, machte sie zu.4. (landsch.) sich beeilen:du musst z., sonst kommst du zu spät;mach zu!* * *
Universal-Lexikon. 2012.